2. 2.1. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verfügte am 13. Oktober 2023 die Versetzung der Beschwerdeführerin in Untersuchungshaft bis am 10. Januar 2024. 2.2. Mit Haftverlängerungsgesuch vom 3. Januar 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Verlängerung der Untersuchungshaft der Beschwerdeführerin um drei Monate bis am 10. April 2024. 2.3. Mit Verfügung vom 11. Januar 2024 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die Untersuchungshaft der Beschwerdeführerin um zwei Monate, bis am 10. März 2024.