auch sie den innigen Wunsch habe, wieder vereint zu sein. Es handle sich entgegen der Vorinstanz bei den angeordneten Ersatzmassnahmen keineswegs um einen leicht wiegenden Eingriff in die Ehefreiheit bzw. in die persönliche Freiheit. Das Ehepaar sei seit über 50 Jahren verheiratet und habe mehr als sein halbes Leben zusammen verbracht. Die Untersuchungshaft habe ihm eindrücklich verdeutlich, dass Gewalt keine adäquate Strategie sei, Probleme in der Ehe zu lösen. Die Ehegatten hätten ihre Lehren aus der Situation gezogen und seien auch bereit, eine Paartherapie zu absolvieren.