Ein spezifischer Auslöser für die Gewalteskalation, der den Vorfall vom 8. Juli 2024 unter objektiven Gesichtspunkten von früheren Auseinandersetzungen zwischen ihm und seiner Ehefrau unterscheiden würde, ist nicht ersichtlich. Vielmehr scheint der Vorfall vom 8. Juli 2024 das Ergebnis eines über Jahrzehnte angewachsenen bzw. angehäuften Beziehungs- und Eheproblems zu sein. Dabei scheint zwar das Verhalten der Ehefrau jeweils massgeblich zur Eskalation beizutragen, zumal bis anhin sie diejenige gewesen sei, die in der Beziehung Gewalt angewendet habe (Fusstritt in das Gesäss des Beschwerdeführers [vgl. Protokoll vom 9. Juli 2024, Frage 94];