Diesen Aussagen zufolge hat der Beschwerdeführer am 8. Juli 2024 anlässlich einer Diskussion bzw. Auseinandersetzung mit seiner Ehefrau (plötzlich) die Kontrolle über sich verloren und daraufhin mehrfach mit einem Schraubenzieher in den Hals- und Brustbereich seiner Ehefrau eingestochen, obschon er nun seit rund 54 Jahren mit seiner Ehefrau verheiratet ist und es sich bei der Diskussion im Wesentlichen um die gleichen Vorhalte bzw. Beschuldigungen handelte, wie sie ihm seine Ehefrau schon seit Jahren bzw. Jahrzehnten vorwerfe (angebliche Affären mit anderen Frauen; er sei kein richtiger Mann; vgl. Protokoll vom 9. Juli 2024, Fragen 101, 103, 129, 131, 146).