4.3. 4.3.1. Aus den Aussagen des Beschwerdeführers erhellt, dass er sich grundsätzlich nicht erklären kann, weshalb er mehrfach auf seine Ehefrau eingestochen hat. Der Beschwerdeführer gab auf Vorhalt des dringenden Tatverdachts zu Protokoll, er habe keine Absicht gehabt, seine Ehefrau zu töten. Er habe einfach in diesem Moment ein Blackout gehabt. Er habe in diesem Zustand keine Kontrolle mehr über sich gehabt (Protokoll vom 10. Juli 2024, Frage 8). Es sei in diesem Moment alles wie abgelöscht gewesen (Protokoll vom 9. Juli 2024, Frage 75).