4.2.3. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten bringt mit Beschwerdeantwort dagegen vor, die Vorinstanz habe zutreffend ausgeführt, dass das vom Beschwerdeführer ausgehende Gewaltpotential derzeit nicht eingeschätzt werden könne. Zur Klärung dieser Frage sei ein forensisch-psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben worden. Bis zum Vorliegen dieses Gutachtens sei unklar, weswegen es genau am 8. Juli 2024 nach über 50 Jahren Ehe zu einer derartigen Eskalation in der Beziehung gekommen sei und welche psychischen Faktoren zur Eskalation beigetragen hätten. Der Beschwerdeführer sei scheinbar aus dem Nichts mitten im Alltag ausgerastet.