Vielmehr sei von einer toxischen Beziehung auszugehen, die im Rahmen der bereits in Auftrag gegebenen forensisch-psychiatrischen Begutachtung der Gefährlichkeit des Beschwerdeführers partiell aufgearbeitet werden müsse. Schliesslich könne eine gefährliche Situation wie am 8. Juli 2024 nur entstehen, wenn beide Eheleute durch Tun und/oder Unterlassen eine solche gefährliche Situation schaffen. Es gelte daher einstweilen alles vorzukehren, damit zumindest während der Dauer der Begutachtung des Beschwerdeführers die Eheleute getrennt würden, um die Entstehung solcher Situationen strikte zu unterbinden.