Der Beschwerdeführer habe anlässlich seiner Befragungen gesagt, dass er zugestochen habe, weil es mit den Vorwürfen betreffend die angeblichen Frauengeschichten aufhören solle, es sei grauenhaft, was ihm immer in die Schuhe geschoben werde, er habe ein Blackout und keine Kontrolle mehr über sich gehabt. Würden der Beschwerdeführer und seine Ehefrau ohne Massnahmen wieder im gleichen Haushalt zusammenleben, bestehe unweigerlich die Gefahr, dass erneut derartige Vorwürfe ausgesprochen werden könnten.