3.2.3. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten macht mit ihrer Beschwerdeantwort geltend, nach dem aktuellen Verfahrensstand habe der Beschwerdeführer zumindest in Kauf genommen, dass seine Ehefrau durch den Angriff mit dem Schraubenzieher sterben könnte. Stiche gegen Hals und Brust mit einem spitzen Gegenstand seien naturgemäss lebensgefährlich. Vorliegend sei zwar weder die Halsschlagader noch die Herzregion getroffen worden, jedoch habe sich die Ehefrau insbesondere Verletzungen an der Lunge zugezogen. Sie habe nur durch Glück und Zufall überlebt.