3.2. Mit Eingabe vom 26. August 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.3. Mit Eingabe vom 4. September 2024 reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein. -4- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: