1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt gegen A._____ (fortan: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Ihm wird vorgeworfen, am 8. Juli 2024 im Rahmen einer Streitigkeit mehrfach mit einem Schraubenzieher in den Hals- und Brustbereich seiner Ehefrau B._____ (fortan: Ehefrau) eingestochen zu haben. Der Beschwerdeführer wurde am 8. Juli 2024 festgenommen. 1.2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verfügte am 12. Juli 2024 die Versetzung des Beschwerdeführers in Untersuchungshaft bis einstweilen am 8. August 2024.