4.2.2. Die Beschwerdeführerin wird seit Juli 2024 von Rechtsanwalt Semsettin Bastimar verteidigt. Ihr Verteidiger war demnach mit dem Fall bzw. mit dem in der Verfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau geschilderten Tathergang bei Erlass der Verfügung bereits vertraut, weshalb für die Erstattung der Beschwerde sowie der Stellungnahme ein zeitlicher Aufwand von sechs Stunden angemessen erscheint. Die Entschädigung beläuft sich damit auf Fr. 1'440.00 (6 x Fr. 240.00). Unter Berücksichtigung der Auslagen (praxisgemäss 3 % der Entschädigung, § 13 Abs. 1 AnwT) sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 8.1 % beläuft sich die Entschädigung auf gerundet Fr. 1'600.00.