Wie die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau in ihrer Beschwerdeantwort präzisierend ausführt, seien am Tatort diverse Blutspuren festgestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erachtet die Eruierung, wessen Blut am Tatort gefunden worden sei, für die Klärung der Frage, ob nicht nur B._____, sondern auch eine oder mehrere beschuldigte Personen blutende Verletzungen erlitten haben, als notwendig. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau begründet damit jedoch nicht, welche Erkenntnisse daraus bzgl. der Sachverhaltsermittlung gewonnen bzw. welche Schlüsse im Hinblick auf den bestehenden Tatverdacht gezogen werden können.