" Es ist betreffend die beschuldigte Person ein DNA-Profil zu erstellen. Die Kantonspolizei Aargau wird angewiesen, die Erstellung des Profils vom entnommenen WSA in Auftrag zu geben." 3. 3.1. Gegen diese ihr am 13. August 2024 zugestellte Verfügung erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 19. August 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau. Sie beantragte die Aufhebung der Verfügung vom 9. August 2024 und den Verzicht auf die DNA-Profilerstellung. In prozessualer Hinsicht beantragte sie, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen.