5.26. 5.26.1. Schliesslich kürzte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten in der angefochtenen Verfügung die geltend gemachten Auslagen des Beschwerdeführers. Einerseits würden aufgrund der als nicht notwendig erachteten Besprechungen jeweils die Fahrspesen entfallen und andererseits sei in der Kostennote lediglich jeweils der Gesamtbetrag für Portokosten und Fotokopien angegeben worden, ohne dass separat ausgewiesen worden wäre, für was die Portokosten und Fotokopien angefallen seien. - 28 -