und Parteien in zivil-, verwaltungs-, versicherungs- und strafgerichtlichen Streitigkeiten vom 10. März 1949, das Dekret über die Gewährung eines Teuerungszuschlages zum Anwaltstarif vom 7. März 1972 und die Verordnung über die Anpassung des Teuerungszuschlages zum Anwaltstarif vom 2. März 1981.