Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 25. März 2024 sei bereits am 27. März 2024 beim Beschwerdeführer eingegangen und anschliessend mit einem Begleitbrief an den Beschuldigten weitergeleitet worden. Am 5. April 2024 seien vielmehr die Akten eingegangen, welche einlässlich studiert worden seien. Zudem sei ein Telefonat mit dem Beschuldigten sowie ein Schreiben an diesen mit einer Zusammenfassung der Unterlagen erfolgt.