5.23.3. Die 6-seitige Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 18. März 2024 bezieht sich auf die 5-seitige Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten, wobei das Studium der Beschwerdeantwort nicht separat in Rechnung gestellt wurde. Der Beschwerdeführer setzt sich in der Stellungnahme konkret mit den Vorbringen der Beschwerdeantwort auseinander. Ein Aufwand in der Höhe von 200 Minuten erscheint mit der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten angemessen.