5.22.2. Der Beschwerdeführer akzeptiert mit Beschwerde eine Kürzung auf 630 Minuten (45 Minuten pro Seite). 5.22.3. Die Beschwerdeschrift des Beschwerdeführers umfasste 14 Seiten, wobei sich die Beschwerde konkret mit dem angefochtenen Entscheid - 25 -