5.21. 5.21.1. Die Position "Eingang Verfügung vom 22.2.2024, Brief an Klient" vom 23. Februar 2024 in der Höhe von 90 Minuten wurde von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten mit Beschwerdeantwort auf 30 Minuten gekürzt. Der Haftentscheid weiche nur marginal von jenem vom 1. Februar 2024 ab. Die Weiterleitung sei zudem nicht verrechenbar. 5.21.2. Der Beschwerdeführer bringt in seiner Stellungnahme dagegen vor, es sei bei dieser Position nicht nur um die Weiterleitung eines Haftentscheides, sondern um dessen einlässliche Prüfung auch betreffend die Frage einer Beschwerde an das Obergericht gegangen. Diese sei schliesslich auch eingereicht worden.