5.20.3. Für die insgesamt 9-seitige Stellungnahme an das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau, mit welcher vom Beschwerdeführer in gedrängter Form Ausführungen zum dringenden Tatverdacht, zu den besonderen Haftgründen der Flucht- und Kollusionsgefahr sowie zur Verhältnismässigkeit der zu verlängernden Untersuchungshaft dargelegt wurden, - 24 - erscheint unter Berücksichtigung des damaligen Verfahrensstadiums ein Aufwand von 300 Minuten angemessen.