Klienten erweist sich der geltend gemachte Aufwand in der Höhe von 290 Minuten in jedem Fall als angemessen. 5.19. 5.19.1. Die Position "Eingang Haftverlängerungsgesuch, Telefon mit BG Kulm, Brief an Klient" vom 14. Februar 2024 in der Höhe von 80 Minuten wurde von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten in der angefochtenen Verfügung auf 20 Minuten gekürzt. Beim Telefonat mit dem Bezirksgericht sowie der Weiterleitung des Antrags an den Beschuldigten handle es sich um Sekretariatsarbeit. Für das Studium des Haftverlängerungsgesuchs sei ein Aufwand von 20 Minuten zu entschädigen. - 23 -