5.17.3. Wie bereits in E. 5.6.3 dargelegt, ist im Rahmen der Weiterleitung des Haftentscheids an den Beschuldigten – insbesondere wenn die Ergreifung eines Rechtsmittels im Raum steht – ein kurzes Schreiben des amtlichen Verteidigers an den Beschuldigten mit rechtlichen Überlegungen angezeigt. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Haftentscheid bereits mündlich eröffnet wurde und bereits anlässlich der Verhandlung vor - 22 -