Die vom Beschwerdeführer im Verfahren SBK.2023.371 eingereichte Beschwerdeantwort umfasst vier Seiten. Ein Aufwand von 150 Minuten, mithin 2.5 Stunden, für das Verfassen dieser Eingabe erscheint angemessen, zumal der Beschwerdeführer im Übrigen keine Aufwände im Zusammenhang mit dem Verfahren SBK.2023.371 für Aktenstudium oder dergleichen geltend machte. - 21 - 5.16. 5.16.1. Die Position "Replik an ZMG" vom 28. Januar 2024 in der Höhe von 120 Minuten wurde von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten mit Beschwerdeantwort auf 90 Minuten gekürzt, da die Replik nur 3 Seiten beinhalte.