Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie der bestrittene dringende Tatverdacht, nicht aber der unbestritten gebliebene besondere Haftgrund der Kollusionsgefahr geprüft wurde, beansprucht von einem erfahrenen Strafverteidiger nicht mehr als 20 Minuten. Für eine kurze Erörterung der Erfolgsaussichten einer Beschwerde ans Bundesgericht für den Beschuldigten sowie ein kurzes Schreiben an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten wird ein Aufwand von weiteren 30 Minuten als angemessen erachtet. Demnach ist die Position "Eingang Entscheid OG vom 14.12.2023, Briefe an Klient und an StA Muri-Bremgarten" vom 18. Dezember 2023 mit 50 Minuten zu veranschlagen.