5.12.2. Der Beschwerdeführer macht in seiner Stellungnahme geltend, es sei nicht um eine Weiterleitung an den Beschuldigten gegangen, sondern um eine inhaltliche Prüfung inkl. der Angabe der Erfolgsaussichten einer Beschwerde an das Bundesgericht. Anschliessend habe diese Erkenntnis in verständlicher Form dem Beschuldigten mitgeteilt werden müssen. 5.12.3. Die Prüfung des 15-seitigen Entscheids des Obergerichts des Kantons Aargau, in welchem im Wesentlichen die vom Beschwerdeführer vorgebrachte - 19 -