5.11.3. Die Begründung der Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 11. Dezember 2023 betreffend Abweisung des Gesuchs des Beschuldigten um Wechsel der amtlichen Verteidigung beschränkt sich auf drei Sätze. Der geltend gemachte Aufwand des Beschwerdeführers von 20 Minuten erscheint mit der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten als unverhältnismässig. Für die Kenntnisnahme der Verfügung ist ein Aufwand von höchstens 5 Minuten angemessen.