Eine neuerliche Besprechung kann auch im Rahmen der Stellungnahme angezeigt sein, um die von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten mit Beschwerdeantwort vorgebrachten Argumente zu besprechen, zumal diese den dringenden Tatverdacht in der Beschwerdeantwort erstmals auch mit einem in den Effekten des Beschuldigten sichergestellten Schlüssels für ein Mehrfamilienhaus in R._____ begründete. Die Besprechung vom 12. März 2024 ist damit nicht per se unangemessen. Ob für diese Besprechung ein Besuch – und nicht ein Telefonat, wie es bereits im Hinblick auf die Beschwerde am 26. Februar 2024 erfolgte – notwendig war, ist hingegen fraglich.