5.10.4.4. Zu prüfen bleibt die Position "Besprechung mit Klient" vom 12. März 2024 in der Höhe von 220 Minuten. Diese erfolgte im Hinblick auf die Stellungnahme des Beschuldigten im Beschwerdeverfahren betreffend Verlängerung der Untersuchungshaft. Eine neuerliche Besprechung kann auch im Rahmen der Stellungnahme angezeigt sein, um die von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten mit Beschwerdeantwort vorgebrachten Argumente zu besprechen, zumal diese den dringenden Tatverdacht in der Beschwerdeantwort erstmals auch mit einem in den Effekten des Beschuldigten sichergestellten Schlüssels für ein Mehrfamilienhaus in R._____ begründete.