Entgegen der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten kann eine solche Stellungnahme nicht gänzlich ohne Rücksprache mit dem Beschuldigten, sondern einzig gestützt auf die Verfahrensakten erfolgen, stellt die amtliche Verteidigung schliesslich keinen Selbstläufer dar, sondern steht sie und die von ihr gewählte Verteidigungsstrategie in einer ständigen Wechselwirkung zum aktuellen Verfahrensstand sowie den vom Beschuldigten im jeweiligen konkreten (Verfahrens-) Kontext eingebrachten Inputs und Bedürfnissen. Nachdem jedoch bereits anlässlich der Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau vom 1. Februar 2024 betreffend Haftentlassungsgesuch des