schuldigten zu diesem Zeitpunkt jedenfalls angezeigt, bildet doch das Vertrauensverhältnis zwischen dem Beschuldigten und seinem (amtlichen) Verteidiger die Grundlage jeder wirksamen Verteidigung. Darüber hinaus besteht zu Beginn einer Strafuntersuchung generell und speziell am Anfang eines neuen Mandatsverhältnisses naturgemäss grösserer Besprechungsbedarf. Demnach erweist sich neben der telefonischen Besprechung vom 27. November 2023 auch die Position "Vorbereitung der Besprechung, Besprechung mit Klient" vom 1. Dezember 2023 in der Höhe von 220 Minuten entgegen der angefochtenen Verfügung als angemessen. - 17 -