5.10.4.2. Das Telefonat und der Brief vom 27. November 2023 (40 Minuten) sind von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten grundsätzlich nicht beanstandet und daher anerkannt. In Bezug auf dieses Telefonat sowie den Besuch vom 1. Dezember 2023 (inkl. Weg, 220 Minuten) ist davon auszugehen, dass diese im Zusammenhang mit dem vom Beschuldigten am 23. November 2023 gestellten Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung erfolgten.