5.10. 5.10.1. Die Positionen "Vorbereitung der Besprechung, Besprechung mit Klient" vom 1. Dezember 2023 in der Höhe von 220 Minuten, "Vorbereitung der Besprechung" vom 15. Februar 2024 in der Höhe von 80 Minuten, "Besprechung mit Klient im BG Kulm" vom 16. Februar 2024 in der Höhe von 230 Minuten sowie "Besprechung mit Klient" vom 12. März 2024 in der Höhe von 220 Minuten, insgesamt 750 Minuten, wurden von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten in der angefochtenen Verfügung nicht entschädigt. Es bestehe kein Anspruch des Beschuldigten auf persönliche und soziale Betreuung durch den Verteidiger.