5.9.2. Der Beschwerdeführer macht beschwerdeweise geltend, es sei ihm zu diesem Zeitpunkt gelungen, in den Besitz aller Akten (inklusive Mitbeschuldigte) zu gelangen. Es sei folglich um die Akten von insgesamt vier Beschuldigten gegangen, weshalb der Aufwand angemessen sei. 5.9.3. Mit der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten wird ein Aufwand von 200 Minuten für das Studium der Akten des zu diesem Zeitpunkt erst 6 Tage dauernden Strafverfahrens – auch unter Berücksichtigung des Studiums der Akten der parallelen Strafverfahren gegen die Mitbeschuldigten – als - 15 -