5.7.2. Der Beschwerdeführer macht in seiner Stellungnahme geltend, die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten argumentiere absolut widersprüchlich, da sie andernorts die vollständige Streichung der Entschädigung für den Besuch sowie die Reduktion des Telefonats auf 30 Minuten begründe. Zudem zerstöre sie mit dieser Argumentation jeglichen Handlungsspielraum des - 13 - amtlichen Verteidigers. Der Beschwerdeführer müsse sonst inskünftig jeden Brief an seine Mandanten inhaltlich offenlegen, damit die Staatsanwaltschaft beurteilen könne, ob diese notwendig gewesen seien.