Die kursiv gedruckten Positionen wurden von der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten weder in der angefochtenen Verfügung noch mit Beschwerdeantwort gekürzt. Sie geltend damit als anerkannt, weshalb sich weitere Ausführungen dazu erübrigen. Auf die übrigen, umstrittenen Positionen der Honorarnote ist nachfolgend im Einzelnen einzugehen.