weiteren Kürzungen sowie der in der Beschwerdeantwort dem Beschwerdeführer nun doch zugestandenen Aufwände beläuft sich das von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten als angemessen erachtete Honorar auf insgesamt Fr. 13'407.80 (18.27 Stunden à Fr. 200.00 zzgl. 7.7 % MWST und 39.83 Stunden à Fr. 220 zzgl. 8.1 % MWST), mithin rund 57 % des ursprünglich geltend gemachten Honorars.