Zudem kann selbst bei einer schwerwiegenden Verletzung von einer Rückweisung abgesehen werden, wenn die Rückweisung zu einem formalistischen Leerlauf und einer unnötigen Verzögerung des Verfahrens führen würde (BGE 142 II 218 E. 2.8.1; 133 I 201 E. 2.2). Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt mit Beschwerdeantwort 12 weitere Positionen der vom Beschwerdeführer geltend gemachten Honorarforderung auf, die ihrer Ansicht nach ebenfalls zu kürzen wären (20., 22. November, 12., 18. Dezember 2023, 9., 10., 11., 28. Januar, 5., 23. Februar, 14. März, 5. April 2024). Unter Berücksichtigung dieser -8-