Es genügt jedenfalls nicht, beispielhaft gewisse Positionen zu nennen und im Übrigen pauschal auf weitere Kürzungsgründe zu verweisen, die keiner konkreten Position zugeordnet werden bzw. bei denen nicht angegeben wird, in welchem Umfang sich diese auf welche Positionen auswirken (Briefe an Klienten seien Sekretariatsarbeiten, Rechtsabklärung seien nicht zu vergüten). Dadurch verletzt die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ihre Begründungspflicht und damit das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers.