Zudem erachte sie einen Grossteil der Positionen als offensichtlich überzogen, wobei sie 12 Positionen "beispielhaft" erwähnt und darlegt, welchen Zeitaufwand sie jeweils als angemessen erachten würde. Weiter nennt sie 4 Besprechungen des Beschwerdeführers mit dem Beschuldigten, die sie aufgrund des damaligen Verfahrensgangs als weder notwendig noch verhältnismässig erachte.