Die Besprechung vom 16. Februar 2024 wäre ebenfalls – wenn überhaupt – mit einem Telefonat von 30 Minuten möglich gewesen. Im Übrigen seien weitere 12 Positionen der geltend gemachten Honorarforderung zusätzlich zu den in der angefochtenen Verfügung bereits genannten Positionen zu kürzen. Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Positionen sei eine Kürzung der Honorarnote des Beschwerdeführers um 40 % mehr als gerechtfertigt. Auf die einzelnen Vorbringen der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten ist ebenfalls im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen.