aussergewöhnlicher Rechtsfragen), Bemühungen in parallelen Verfahren (namentlich ausländerrechtliche und Asylverfahren), anwaltliche Kürzestaufwände (bspw. Telefonversuche oder Fotokopierzeit) und soziale Betreuung, soweit diese für eine wirksame Verteidigung nicht erforderlich ist (LIEBER, a.a.O., N. 4 und 8 zu Art. 135 StPO).