1.2. Mit Übernahmeverfügung der Staatsanwaltschaft See / Oberland vom 30. April 2024 wurde die Strafsache gegen den Beschuldigten zuständigkeitshalber von dieser übernommen. 2. 2.1. Mit Schreiben vom 2. Mai 2024 teilte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgar- ten dem Beschwerdeführer mit, dass die Staatsanwaltschaft See / Oberland die Strafsache gegen den Beschuldigten zuständigkeitshalber übernommen habe und diese eine ansässige notwendige Verteidigung bestellen werde. Sie forderte den Beschwerdeführer auf, eine Honorarnote einzureichen. 2.2. Mit Eingabe vom 8. Mai 2024 reichte der Beschwerdeführer seine Honorarnote ein.