Die Präsidenten eines Bezirksgerichts wie auch dessen Gerichtsschreiber stehen in regelmässigen persönlichen Kontakten zueinander. Ist von einem Bezirksgericht in einem Strafverfahren ein Fall zu beurteilen, in welchem mutmasslich das Kind einer Arbeitskollegin geschädigt wurde, liegt in Bezug auf die während des Arbeitsverhältnisses der Mutter der Zivil- und Strafklägerin dort tätigen Mitarbeitenden zweifellos ein Anschein von Befangenheit vor.