2.3.2. Die Mutter der Zivil- und Strafklägerin war offenbar bis zum […] als Gerichtsschreiberin am Bezirksgericht C._____ tätig. In Bezug auf die während des Arbeitsverhältnisses der Mutter der Zivil- und Strafklägerin dort tätigen Mitarbeiter des Bezirksgerichts C._____ist zu berücksichtigen, dass zwischen Arbeitskollegen wegen des tagtäglichen Zusammenseins grundsätzlich immer von einem besonderen Näheverhältnis auszugehen ist. Die Präsidenten eines Bezirksgerichts wie auch dessen Gerichtsschreiber stehen in regelmässigen persönlichen Kontakten zueinander.