2.3. 2.3.1. Das auf Art. 56 lit. f StPO gestützte Ausstandsgesuch wird damit begründet, dass die Mutter der Zivil- und Strafklägerin vom [...] bis […] als Gerichtsschreiberin am Bezirksgericht C.____ tätig gewesen sei. Sie habe sowohl mit beiden Gerichtspräsidenten wie auch – mit einer Ausnahme – -4-