2.2. Das Ausstandsgesuch wurde den Parteien des Strafverfahrens mit Verfügung der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau vom 19. August 2024 zur freigestellten Stellungnahme innert 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung zugestellt. 2.3. Die Staatsanwaltschaft C._____verzichtete mit Schreiben vom 21. August 2024 auf die Einreichung einer Stellungnahme zum Ausstandsgesuch. 2.4. Die Zivil- und Strafklägerin sprach sich am 3. September 2024 für die Gutheissung des Ausstandsgesuchs aus. 2.5. Der Beschuldigte liess sich nicht vernehmen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: