Auch die von einem dringenden Tatverdacht getragenen Vorwürfe, am 28. Dezember 2023 Datenkabel durchtrennt zu haben, lassen sich (wie vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau zutreffend festgestellt) nicht mehr ohne Weiteres mit jugendlichem Leichtsinn oder sonst einem zumindest ansatzweise rationalen Motiv erklären, sondern weisen auf starke Aggressionsgefühle, eine ausgeprägte Gewaltneigung und eine hochgradige Gleichgültigkeit gegenüber wichtigen Rechtsgütern Dritter hin. Unter diesen Umständen besteht derzeit keine verlässliche Gewähr, dass sich der Beschwerdeführer inskünftig, weil er nicht "blöd" sei, wohlverhält