20) zur Frage 40, wer Anführer bei den Aktionen gewesen sei, zu Protokoll, dass dies zunächst G._____, aber dann auch der Beschwerdeführer gewesen sei. Gerade die (wie von ihm selbst vorgebracht) ansonsten geordneten Lebensumstände des Beschwerdeführers werfen die Frage auf, warum er für eine längere Zeit Mitglied einer offensichtlich auch von destruktiven Aggressionen getriebenen Kleingruppe wurde, die (mutmasslich) nicht davor zurückschreckte, gravierende Straftaten mit einem (zumindest teilweise) eindeutigen Gewaltbezug zu begehen.