Im Vordergrund stehen Delikte gegen die körperliche und sexuelle Integrität. Massgebende Kriterien bei der Beurteilung der Rückfallprognose sind nach der Praxis des Bundesgerichtes insbesondere die Häufigkeit und Intensität der fraglichen Delikte. Bei dieser Bewertung sind allfällige Aggravationstendenzen, wie eine zunehmende Eskalation respektive - 14 - Gewaltintensität oder eine raschere Kadenz der Taten, zu berücksichtigen. Zu würdigen sind des Weiteren die persönlichen Verhältnisse der beschuldigten Person (zur Publikation vorgesehenes Urteil des Bundesgerichts 7B_155/2024 vom 5. März 2024 E. 3.1.1 und 3.1.2).